Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufenthalt von Haustieren

Anreise 18 09- 2024
Abreise 19 09- 2024

§ 1 TIERE IM HOTEL

1. Auf dem Hotelgelände dürfen nur Hunde unter Beachtung der vom Hotel in dieser Hausordnung aufgestellten Regeln gehalten werden. Andere Tiere dürfen sich aus Gründen der Sicherheit der Hotelgäste nicht auf dem Hotelgelände aufhalten.

2. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufnahme von Hunden zu verweigern, deren Rasse gemeinhin als gefährlich oder aggressiv gilt, sowie von Hunden, deren Gewicht 20 kg überschreitet.

3. Der Aufenthalt von Hunden ist nur nach individueller Absprache und Zustimmung des Hotels für den Aufenthalt mit dem Hund möglich.

4. Die Unterbringung von Hotelgästen, die mit einem Hund anreisen, ist nur in den dafür vorgesehenen Zimmern in einem separaten Teil des Hotels möglich. Ohne vorherige Anmeldung eines Aufenthaltes mit Hund und bei Fehlen von dafür vorgesehenen Zimmern ist ein Aufenthalt mit Hund in der Anlage nicht möglich.

§ 2 BUCHUNG EINES AUFENTHALTS EINES HOTELGASTES MIT HUND

1.Voraussetzung für die Aufnahme in das Hotel ist, dass die Anreise mit einem Hund bei der Reservierung unter Angabe von Rasse und Gewicht des Hundes angemeldet und die Reservierung vom Hotel bestätigt wird.

2. Das Hotel akzeptiert nur Gäste mit gesunden Hunden, die im Besitz eines Gesundheitsbuches mit Bestätigung der aktuellen Impfungen und Entwurmungen sind. Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet, das aktuelle Gesundheitsbuch des Tieres während seines Aufenthaltes im Hotel mitzuführen und dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.

3. Der Hundehalter erklärt bei seiner Ankunft im Hotel, dass sein Tier gesund ist und keine Gefahr für andere Menschen und Hunde im Hotel darstellt und akzeptiert die Bestimmungen dieser Ordnung durch Unterzeichnung der Erklärung in der Anlage zu dieser Ordnung.

§ 3 REGELN FÜR DEN AUFENTHALT VON HUNDEN IM HOTEL

1. Hunde, deren Aufenthalt bei der Buchung angemeldet wurde, dürfen vom Eigentümer in das Hotel gebracht und nur in den Zimmern des Eigentümers gehalten werden.

2. In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist der Besitzer verpflichtet, den Hund an der Leine und mit Maulkorb zu führen.

3. Es ist strengstens untersagt, einen Hund in das Restaurant, das Kinderspielzimmer, den Fitnessraum, den SPA-Bereich und die Erholungsbereiche, einschließlich der Terrassen mit Blick auf den Wiselka-See, mitzunehmen.

4. Der Besitzer des Hundes ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Tieres sowohl im Zimmer als auch in den öffentlichen Bereichen des Gebäudes und der Umgebung des Hotels zu beseitigen. Die Verpflichtung zur Beseitigung der Hinterlassenschaften des Blindenhundes gilt nicht für blinde Personen und/oder Personen im Rollstuhl.

5. Die Benutzung der Hotelbettwäsche, der Handtücher und des Geschirrs für den Hund ist nicht gestattet. Der Hund darf nicht auf die Betten, Sofas und Sessel, die im Hotel eingerichtet sind.

6. Der Hundehalter ist verpflichtet, für den Hund eigene Einstreu und Näpfe für Wasser und Futter bereitzustellen. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass der Hund Zugang zu frischem Wasser und Futter hat.

7. Wenn Sie Ihren Hund allein im Zimmer lassen, müssen Sie ein Schild an der Türklinke an der Außenseite der Tür hinterlassen: „Mein Haustier ist im Zimmer“.

8. Der Besitzer ist dafür verantwortlich, dass sein Hund im Zimmer ruhig bleibt und die anderen Hotelgäste nicht stört. Der Hund darf nicht allein im Zimmer gelassen werden, wenn er andere Gäste während dieser Zeit stört und dies länger als 20 Minuten dauert.

9. Bei wiederholten Beschwerden von Hotelgästen oder Personal behält sich das Hotel das Recht vor, den Hund aus dem Hotel entfernen zu lassen. In extremen Fällen, in denen eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer nicht möglich ist, behält sich das Hotel das Recht vor, das Personal das Zimmer betreten zu lassen, auch mit der möglichen Unterstützung der zuständigen Dienste, und den Hund in das nächstgelegene Tierheim zu bringen. Alle Kosten, die sich aus den oben genannten Maßnahmen ergeben, gehen zu Lasten des Besitzers des Tieres.

10. Die Reinigung des Zimmers, in dem sich der Hund aufhält, erfolgt aus Sicherheitsgründen nur in Anwesenheit des Besitzers oder wenn sich der Hund nicht im Zimmer befindet. Bitte kontaktieren Sie das Hotelpersonal, um den Zeitpunkt zu vereinbaren.

§ 4 GEBÜHREN FÜR DEN AUFENTHALT EINES HUNDES IM HOTEL

1. Der Aufenthalt eines jeden Hundes im Hotel ist kostenpflichtig.

2. Die Gebühr für den Aufenthalt eines Hundes im Hotel beträgt jeweils:

a) kleine Hunde bis zu 10 kg - 90 PLN pro Tag;

b) große Hunde über 10 kg - 150 PLN pro Tag.

3. Wird die Rezeption des Hotels nicht über den Aufenthalt eines Hundes im Hotel informiert, wird:

a) wird für den Aufenthalt des Hundes eine Gebühr in Höhe von 150 % der in Punkt 2 genannten Gebühr erhoben.

b) Der Hotelgast ist verpflichtet, das Zimmer, das für den Aufenthalt mit Hunden vorgesehen ist, zu wechseln;

c) Der Hotelgast ist verpflichtet, eine Pauschalgebühr von 500 PLN für die Sterilisation des nicht für den Aufenthalt mit einem Hund bestimmten Zimmers zu zahlen.

4. Wenn die Matratze, der Teppich oder andere Einrichtungsgegenstände des vom Hund bewohnten Zimmers oder Teile des Hotels und seiner Umgebung durch den Hund verschmutzt (Haare, Schlamm) oder beschädigt werden, einschließlich der Vegetation auf dem Gelände, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kosten für ihre Reparatur oder den Ersatz durch neue Einrichtungsgegenstände auf der Grundlage der Bewertung des Hotels zu übernehmen.

5. Es wird vereinbart, dass die Kosten für den Ersatz einer durch den Hund verschmutzten/beschädigten Garnitur Hotelbettwäsche pauschal 400 PLN betragen.

6. Der Hundehalter haftet für alle durch den Hund verursachten Schäden, sowohl am Eigentum des Hotels als auch an anderen Hotelgästen.

7. Im Falle eines Notfalls, der sich aus der Anwesenheit des Hundes im Hotel ergibt, übernimmt der Hundehalter alle Kosten für die Inanspruchnahme der entsprechenden Dienste im Hotel und für den eventuellen Aufenthalt des Hundes im Tierheim.

§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hotelordnung über die Einhaltung der Ruhezeiten im Hotel zu beachten und andere Hotelgäste und andere im Hotel befindliche Hunde nicht zu stören.

2. Bei wiederholten Beschwerden anderer Hotelgäste über den Aufenthalt des Hundes im Hotel und bei Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich das Hotel das Recht vor, den Aufenthalt von Gästen mit Hund ohne Rückerstattung des geleisteten Entgelts sofort zu beenden.

3. Der Beherberger erklärt, dass er sich mit der Hausordnung vertraut gemacht hat.

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