Standards für den Kinderschutz

Anreise 18 09- 2024
Abreise 19 09- 2024

Präambel

Unter Berücksichtigung des Inhalts der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und in Anerkennung der wichtigen Rolle der Wirtschaft bei der Gewährleistung der Achtung der Rechte von Kindern, insbesondere des Rechts auf Schutz ihrer Würde und Freiheit von jeglichem Schaden, verabschiedet „Poręczenia Kredytowe“ Sp. z o.o. (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet) dieses Dokument als Muster für die Politik und die Verfahren an, die im Falle eines Verdachts auf Schädigung eines Kindes, das sich im Konferenz- und Schulungszentrum im Wisełka Hotel GLAR Conference & SPA (im Folgenden als „Hotel“ bezeichnet) aufhält, zu befolgen sind, und um solche Bedrohungen zu verhindern. Wir werden die Kinderschutzpolitik in unserem Hotel durch diese Grundsätze umsetzen:

1. Das Hotel führt seine betrieblichen Aktivitäten unter größtmöglicher Achtung der Menschenrechte durch, insbesondere der Rechte von Kindern als schutzbedürftige Personen.

2. Das Hotel erkennt seine Rolle bei der Führung eines sozial verantwortlichen Unternehmens und der Förderung wünschenswerter sozialer Einstellungen an.

3. Das Hotel unterstreicht insbesondere die Bedeutung der rechtlichen und sozialen Verpflichtung, die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Verbrechen gegen Kinder begangen wurde, und verpflichtet sich, sein Personal in dieser Hinsicht zu schulen.

4. Das Hotel verpflichtet sich, sein Personal über Umstände zu unterrichten, die darauf hindeuten, dass ein Kind auf dem Gelände geschädigt werden könnte, und darüber, wie es in solchen Situationen unverzüglich und angemessen reagieren kann.

5. Eine der Formen einer wirksamen Prävention von Kindesmissbrauch ist die Identifizierung des Kindes in der Einrichtung und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich in der Einrichtung aufhält. Das Hotelpersonal unternimmt alle möglichen Schritte, um die Identifizierung des Kindes und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich in der Einrichtung aufhält, durchzuführen.

6. Bedeutung der Begriffe:

a) Kind/Minderjähriger - jede Person unter 18 Jahren;

b) Hotelangestellter/Personal - eine Person, die von „Poręczenia Kredytowe“ Sp. z o. o. mit der Erfüllung von Aufgaben im Hotel beauftragt wird, unabhängig von der Art und Weise, in der diese Aufgaben übertragen werden, einschließlich einer Person, die im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages beschäftigt ist, eines Auszubildenden, Praktikanten und Freiwilligen, unabhängig von der Nationalität und dem Alter dieser Person.

I. REGELN ZUR GEWÄHRLEISTUNG SICHERER BEZIEHUNGEN ZWISCHEN MINDERJÄHRIGEN UND HOTELPERSONAL, INSBESONDERE VERBOTENES VERHALTEN GEGENÜBER MINDERJÄHRIGEN:

1. Der Kontakt zwischen Personal und Kindern sollte nur während der Arbeitszeit stattfinden und sich auf Zwecke beziehen, die in den Aufgabenbereich des Personals fallen. Das Personal ist verpflichtet, sich anderen gegenüber offen und transparent zu verhalten, um das Risiko einer Fehlinterpretation seines Verhaltens zu minimieren, und darüber hinaus sicherzustellen, dass es bei Aktivitäten mit Kindern in Sicht- oder Hörweite anderer Mitarbeiter bleibt.

2. Das Hotelpersonal, das in direktem Kontakt mit Minderjährigen steht, hat seine Aufgaben in einer Weise zu erfüllen, die die Rechte Dritter, insbesondere die Rechte von Kindern, respektiert und sich höflich und kultiviert verhält, wobei es jegliches Verhalten zu unterlassen hat, das den persönlichen Raum des Minderjährigen verletzen oder dazu führen könnte, dass sich der Minderjährige bedroht fühlt, sich unwohl fühlt oder Angst hat.

3. Das Personal ist verpflichtet, jedes Mal zu prüfen, ob eine Antwort, eine Nachricht oder eine Handlung gegenüber einem Kind der Situation angemessen, sicher, vernünftig und fair gegenüber anderen Kindern ist, und bei der Kommunikation mit Kindern geduldig zu sein, den Kindern aufmerksam zuzuhören und Antworten zu geben, die ihrem Alter und der jeweiligen Situation angemessen sind, wobei eine eventuelle Behinderung des Kindes zu berücksichtigen ist.

4. Wenn das Personal Entscheidungen über ein Kind trifft, ist es verpflichtet, das Kind zu informieren und zu versuchen, die Erwartungen des Kindes zu berücksichtigen. Wenn es notwendig ist, von der Vertraulichkeit abzuweichen, um das Kind zu schützen, sind die Mitarbeiter verpflichtet, dies dem Kind so schnell wie möglich zu erläutern und das Recht des Kindes auf Privatsphäre zu respektieren.

5. Insbesondere ist es inakzeptabel:

- jegliche Form von Gewalt gegen Minderjährige, sowohl verbal als auch mehr noch physisch, einschließlich Beschämung, Demütigung, Respektlosigkeit und Beleidigung des Kindes, Anschreien des Kindes in einer Situation, die nicht der Sicherheit des Kindes oder anderer Kinder dient; Schlagen, Stoßen, Schubsen, jegliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, Berühren des Kindes in einer Weise, die als unanständig oder unangemessen angesehen werden kann;

- die Weitergabe sensibler Informationen über das Kind an Unbefugte, einschließlich anderer Kinder, wobei das Verbot sowohl das Bild des Kindes als auch Informationen über die familiäre, wirtschaftliche, medizinische, vormundschaftliche und rechtliche Situation des Kindes umfasst;

- die Aufnahme des Bildes des Kindes (Filmen, Tonaufnahmen, Fotografieren) zu privaten Zwecken sowie die Erlaubnis für Dritte, Bilder des Kindes ohne die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Kindes selbst aufzunehmen;

- die Aufnahme jeglicher Art von Beziehung zu einem Kind, insbesondere romantischer oder sexueller Art, über private Kommunikationskanäle (privates Telefon, E-Mail, Instant-Messaging, Social-Media-Profile), die Unterbreitung unangemessener Vorschläge an ein Kind, einschließlich sexueller Kommentare, Witze, Gesten und die Bereitstellung erotischer und pornografischer Inhalte an ein Kind in jeglicher Form; die Einladung eines Kindes an den eigenen Wohnort, das Treffen mit einem Kind außerhalb der Arbeitszeiten;

- das Anbieten von Alkohol, Tabakwaren oder illegalen Substanzen an Kinder sowie deren Konsum in Gegenwart von Kindern.

6. Das Hotelpersonal sollte auf beunruhigendes Verhalten von Minderjährigen achten, das auf Missbrauch hindeuten könnte, und versuchen, mit einem Minderjährigen Kontakt aufzunehmen, wenn es den Verdacht eines solchen Missbrauchs hat. Wenn ein Minderjähriger versucht, mit einem Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen, sollte der Mitarbeiter dem Minderjährigen zuhören und, soweit möglich, möglichst umfassende Informationen über die Situation des Minderjährigen einholen. Das Personal muss den Kindern versichern, dass sie, wenn sie sich in einer Situation, bei einem bestimmten Verhalten oder bei bestimmten Worten unwohl fühlen, dies dem Personal oder dem Hotelmanager mitteilen können und eine angemessene Reaktion und/oder ihre Unterstützung erwarten können.

7. Die Betreuung von Minderjährigen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder Behinderungen:

a. Minderjährige mit besonderen Bedürfnissen und Behinderungen benötigen in der Regel mehr Betreuung. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie in solchen Fällen besonders sensibel vorgehen und gleichzeitig klare und unmissverständliche Botschaften übermitteln. Es ist von großer Bedeutung, den Minderjährigen aufmerksam zuzuhören. Was sie sagen, sollte nicht unterschätzt werden;

b. Wenn es notwendig ist, einem Minderjährigen mit Behinderungen bei persönlichen Aktivitäten zu helfen, sollte das Personal dies mit vollem Verständnis für das Problem und mit der dokumentierten Zustimmung der Eltern (Erziehungsberechtigten) tun.

c. Minderjährige mit Behinderungen oder besonderen Schwierigkeiten können schneller aus der Gruppe ausgeschlossen werden als andere. Aus diesem Grund ist die Fähigkeit des Personals, diesen Kindern zuzuhören, von besonderer Bedeutung, zumal es ihnen schwerfallen kann, ihre Gefühle auszudrücken.

II. REGELN UND VERFAHREN ZUR IDENTIFIZIERUNG DES MINDERJÄHRIGEN AUFENTHALTS IM HOTEL UND SEINER BEZIEHUNG ZU DEM ERWACHSENEN, BEI DEM ER/SIE WOHNT:

1. Wann immer es möglich ist, sollte die Identität des Kindes und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich im Hotel aufhält, festgestellt werden. Die Identifizierung erfolgt zwingend durch den Rezeptionisten beim Check-in im Hotel und durch andere Mitarbeiter in ungewöhnlichen und/oder verdächtigen Situationen, die auf ein mögliches Risiko von Kindesmissbrauch hinweisen.

2. Zur Identifizierung des Kindes und seiner Beziehung zu der Person, mit der es sich in der Einrichtung aufhält, fragt das Personal:

a. nach der Identität des Kindes und seiner Beziehung zu der Person, mit der es in der Einrichtung angekommen ist oder sich dort aufhält, fragen. Der Personalausweis des Kindes oder ein anderes Dokument, das bestätigt, dass ein Erwachsener das Sorgerecht für das Kind in der Einrichtung hat, kann angefordert werden (z. B. Ausweis des Kindes, aus dem die Verwandtschaft hervorgeht, Personenstandsurkunde, Gerichtsbeschluss). Ist kein Ausweis vorhanden, fragen Sie bitte nach den Personalien des Kindes (Name, Adresse, PESEL-Nummer);

b. liegen keine Dokumente vor, aus denen die Beziehung zwischen dem Kind und dem Erwachsenen hervorgeht, fragen Sie den Erwachsenen und das Kind nach dieser Beziehung;

c. Wenn der Erwachsene nicht der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Kindes ist, fragen Sie ihn, ob er eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht für das Kind oder eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern für die Reise mit dem Kind oder ein Dokument zum Nachweis der elterlichen Zustimmung für die Reise des Erwachsenen mit dem Kind (z. B. eine schriftliche Erklärung) hat.

d. Wenn der Erwachsene kein elterliches Zustimmungsdokument vorweisen kann, sollte die Telefonnummer der oben genannten Person angerufen werden, um zu bestätigen, dass sich das Kind mit Wissen und Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten mit einem fremden Erwachsenen auf dem Gelände befindet.

3. Sollte sich der Erwachsene weigern, das Dokument des Kindes vorzuzeigen und/oder die Beziehung anzugeben, erklärt das Personal, dass das Verfahren der Sicherheit der Kinder, die das Hotel benutzen, dient und in Absprache mit Nichtregierungsorganisationen, die zu diesem Thema arbeiten, entwickelt wurde. Nach positiver Klärung der Angelegenheit bedankt sich das Personal dafür, dass sich das Kind die Zeit genommen hat, um sich zu vergewissern, dass es gut betreut wird, und betont noch einmal, dass das Verfahren der Sicherheit der Kinder dient.

4. Bei Schwierigkeiten, das Kind zu identifizieren und eine Bestätigung zu erhalten, dass sich das Kind mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Hotel aufhält, informiert das Personal die Aufsichtsperson oder den Hoteldirektor. Von dem Moment an, in dem die ersten Zweifel aufkommen, sollten sowohl das Kind, insbesondere wenn es eine Behinderung hat, als auch der Erwachsene unter ständiger Beobachtung des Personals stehen und nicht allein gelassen werden. Das Personal muss über Richtlinien und Verfahren verfügen, um in einer solchen Situation zu reagieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Wohl eines Minderjährigen im Hotel gefährdet ist.

III. REGELN UND VERFAHREN FÜR DIE REAKTION AUF DEN BEGRÜNDETEN VERDACHT EINER BEDROHUNG DES WOHLERGEHENS EINES MINDERJÄHRIGEN, DER SICH IN DEN RÄUMLICHKEITEN DES HOTELS AUFHÄLT ODER TOURISTISCHE LEISTUNGEN IN ANSPRUCH NIMMT:

1. Es liegt in der Verantwortung des gesamten Personals, Meldungen über Vorfälle, die eine Bedrohung für einen Minderjährigen darstellen, entgegenzunehmen und dem Minderjährigen Unterstützung zu gewähren. Das Personal ist verpflichtet, seinen unmittelbaren Vorgesetzten oder den Hoteldirektor unverzüglich über jede Situation zu informieren, in der ein Minderjähriger geschädigt wird oder Informationen über die Schädigung eines Minderjährigen vorliegen, und zwar sowohl mündlich als auch schriftlich, indem es einen entsprechenden Vermerk über den Vorfall vorlegt. Der Vermerk kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

2. Wenn das Personal, einschließlich der Mitarbeiter anderer Abteilungen als der Rezeption, z. B. des Flurservices, des Bar- und Restaurantpersonals, des Spa-Bereichs, des Sicherheitspersonals und anderer, Zeugen ungewöhnlicher und/oder verdächtiger Situationen werden, in die Kinder verwickelt sind, sollten sie dies unverzüglich ihrem Vorgesetzten oder dem Hoteldirektor melden, der dann entscheidet, ob er eingreift. Die Meldung sollte am selben Tag erfolgen, an dem der Mitarbeiter den Verdacht oder die Information erhält. Ist der Mitarbeiter an dem betreffenden Tag nicht mehr im Hotel anwesend, ist er verpflichtet, die Information telefonisch weiterzugeben.

3. Ein begründeter Verdacht auf Kindesmissbrauch liegt vor, wenn:

a. Das Kind hat den Missbrauch gegenüber einem Mitarbeiter des Hotels offenbart,

b. der Mitarbeiter die Misshandlung beobachtet hat,

c. Das Kind weist Anzeichen von Missbrauch auf (z. B. Kratzer, blaue Flecken) und reagiert auf Befragen unzusammenhängend und/oder chaotisch und/oder wird verlegen oder es gibt andere Umstände, die auf Missbrauch hindeuten können, z. B. das Auffinden von kinderpornografischem Material im Zimmer eines Erwachsenen.

4. Formen des Kindesmissbrauchs:

a. Eine Straftat wurde an einem Kind begangen (z. B. sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung),

b. eine andere Form der nicht-strafrechtlichen Schädigung stattgefunden hat, z. B. Anschreien, körperliche Bestrafung, Demütigung,

c. ein Kind in seinen lebenswichtigen Bedürfnissen vernachlässigt wird (z. B. Ernährung, Hygiene, Gesundheit).

5. Besteht der begründete Verdacht, dass eine Straftat zum Nachteil des Kindes begangen wurde, sollten das Kind und die Person, die verdächtigt wird, dem Kind zu schaden, daran gehindert werden, das Hotel zu verlassen. In begründeten Fällen kann die verdächtige Person in zivilrechtlichen Gewahrsam genommen werden. In einer solchen Situation sollte die Person unter der Aufsicht von zwei Mitarbeitern in einem separaten Raum untergebracht werden, der nicht im Blickfeld der anderen Gäste liegt, bis die Polizei eintrifft. In einem solchen Fall muss die Sicherheit des Kindes gewährleistet sein. Das Kind sollte bis zum Eintreffen der Polizei von einem Mitglied des Personals beaufsichtigt werden.

6. Besteht der begründete Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, bei der das Kind mit biologischem Material des Täters (Sperma, Speichel, Epidermis) in Berührung gekommen ist, sollte das Kind bis zum Eintreffen der Polizei nach Möglichkeit vom Waschen und Essen/Trinken abgehalten werden.

7. Sobald das Kind von der Polizei abgeholt wurde, sollten die Videoaufzeichnungen und andere relevante Beweise (z. B. Dokumente) im Zusammenhang mit dem Vorfall gesichert werden, und auf Verlangen der Dienststelle sollte eine Kopie davon per Einschreiben oder persönlich an den Staatsanwalt oder die Polizei weitergeleitet werden.

8. Wenn gemeldet wird, dass ein Mitglied des Personals einem Kind Schaden zugefügt hat, ist diese Person bis zur Klärung der Angelegenheit von jeglichem Kontakt mit Kindern (nicht nur mit dem geschädigten Kind) auszuschließen.

9. Hat ein Mitglied des Hotelpersonals ein Kind in anderer Weise als durch eine Straftat zum Nachteil des Kindes geschädigt, sollte der Hoteldirektor alle Umstände des Falles untersuchen und insbesondere die Person, die des Schadens verdächtigt wird, das Kind und andere Zeugen des Vorfalls anhören. Wenn die Verletzung des Kindeswohls erheblich ist, insbesondere wenn eine Diskriminierung oder eine Verletzung der Würde des Kindes vorliegt, sollte erwogen werden, das Rechtsverhältnis mit der Person, die den Missbrauch begangen hat, zu beenden oder den Vorgesetzten dieser Person eine solche Beendigung zu empfehlen. Ist die Person, die den Missbrauch begangen hat, nicht direkt bei der Gesellschaft, sondern bei einem Dritten angestellt, so sollte empfohlen werden, dieser Person den Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung zu untersagen und gegebenenfalls den Vertrag mit der kooperierenden Einrichtung zu kündigen.

10. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind von einem anderen im Hotel untergebrachten Kind missbraucht wird, sollte ein Gespräch mit dem mutmaßlich missbrauchten Kind und seinen Betreuern sowie getrennt mit dem missbrauchten Kind und seinen Betreuern geführt werden. Darüber hinaus sollte mit anderen Personen gesprochen werden, die von dem Vorfall wissen. Gemeinsam mit den Betreuern des missbrauchten Kindes sollte ein Plan zur Änderung des unerwünschten Verhaltens entwickelt werden. Entwickeln Sie gemeinsam mit den Betreuern des misshandelten Kindes einen Plan zum Schutz des Kindes, einschließlich Möglichkeiten, das Kind von Gefahrenquellen zu isolieren. stellen Sie während der Gespräche sicher, dass das Kind, das im Verdacht steht, ein anderes Kind zu misshandeln, nicht selbst von Betreuern, anderen Erwachsenen oder anderen Kindern misshandelt wird. Sollte sich dies bestätigen, intervenieren Sie auch bei diesem Kind.

11. Alle Personen, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Informationen über den Missbrauch eines Kindes oder damit zusammenhängende Informationen erhalten haben, sind verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln, mit Ausnahme von Informationen, die im Rahmen von Interventionsmaßnahmen an befugte Einrichtungen weitergegeben werden. Es ist strengstens untersagt, die Medien über solche Vorfälle zu informieren.

IV. VERFAHREN UND VERANTWORTLICHE PERSONEN FÜR DIE MELDUNG EINES VERDACHTS AUF EINE STRAFBARE HANDLUNG ZUM SCHADEN EINES MINDERJÄHRIGEN UND DIE UNTERRICHTUNG DES VORMUNDSCHAFTSGERICHTS:

1. In Notsituationen, wenn der Verdacht besteht, dass das Leben eines Kindes in Gefahr ist oder dass ihm ein ernsthafter Schaden droht, sind die zuständigen Dienste (Polizei, Krankenwagen) unverzüglich über den Notruf 112 oder 998 (Krankenwagen) zu informieren. Die Benachrichtigung der Dienste erfolgt durch den Mitarbeiter, der zuerst von der Bedrohung Kenntnis erlangt hat und dann das Interventionsprotokoll ausfüllt.

2. Wenn es schwierig ist, das Kind zu identifizieren, und es keine Bestätigung gibt, dass sich das Kind mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Hotel befindet, entscheidet die Aufsichtsperson, die über die Situation informiert wurde, die Polizei zu benachrichtigen oder im Zweifelsfall das Gespräch mit dem verdächtigen Erwachsenen zur weiteren Klärung zu übernehmen. Bestätigt das Gespräch die Vermutung, dass ein Kind versucht oder begangen wurde, benachrichtigt der Datenschutzbeauftragte die Polizei.

3. Je nach Situation und Örtlichkeit prüft der Vorgesetzte oder der Hoteldirektor zusätzlich zu den in den Punkten (1) und (2) genannten Situationen auf der Grundlage von Informationen des Personals, inwieweit der Verdacht auf Kindesmissbrauch begründet ist. Zu diesem Zweck wählt er/sie die geeigneten Maßnahmen zur Klärung der Situation aus oder entscheidet über ein Einschreiten und legt fest, welche Stellen und Institutionen über den Verdacht des Missbrauchs eines Minderjährigen informiert werden sollen.

4. Die Intervention in Fällen von Kindesmissbrauch erfolgt durch den Hoteldirektor, der eine andere Person dauerhaft mit dieser Aufgabe betrauen kann. Wenn eine solche Person ernannt wird, werden ihre Daten (Name, E-Mail, Telefon) dem Personal, den Kindern und den Betreuern bekannt gegeben. Wird eine andere Person mit der Leitung der Intervention beauftragt, so ist der Hoteldirektor als die für die Leitung der Intervention verantwortliche Person zu verstehen.

5. Wird Kindesmissbrauch gemeldet, so befragt der Hoteldirektor das Kind und andere Personen, die Kenntnis von dem Vorfall und der persönlichen (familiären, gesundheitlichen) Situation des Kindes haben oder haben könnten, insbesondere die Betreuer des Kindes. Der Direktor der Einrichtung versucht, den Ablauf des Vorfalls zu ermitteln.

6. Der Einrichtungsleiter informiert die Sorgeberechtigten über ihre Verpflichtung, einen Verdacht auf Kindesmisshandlung bei der zuständigen Institution (Staatsanwaltschaft/Polizei oder Familien- und Vormundschaftsgericht) anzuzeigen.

7. Nach Unterrichtung der Sorgeberechtigten gemäß vorstehendem Absatz hat der Hoteldirektor eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft/Polizei oder einen Antrag auf Überprüfung der familiären Verhältnisse beim Amtsgericht, Familien- und Jugendamt, Sozialamt zu stellen.

8. Liegt eine Straftat gegen das Kind vor, erstellt der Hoteldirektor eine Verdachtsanzeige und leitet diese an die örtlich zuständige Polizei oder Staatsanwaltschaft weiter.

9. Handelt es sich bei der des Missbrauchs verdächtigen Person um ein Kind zwischen 13 und 17 Jahren und stellt ihr Verhalten eine Straftat dar, so ist auch das örtlich zuständige Familiengericht oder die Polizei durch schriftliche Mitteilung zu informieren.

10. Handelt es sich bei der missbrauchsverdächtigen Person um ein über 17 Jahre altes Kind und stellt ihr Verhalten eine Straftat dar, so ist die örtlich zuständige Polizei oder Staatsanwaltschaft durch schriftliche Mitteilung zu informieren.

11. Ergibt die Befragung der Bezugspersonen, dass diese nicht an der Hilfe für das Kind interessiert sind, den Vorfall ignorieren oder das misshandelte Kind anderweitig nicht unterstützen, erstellt der Hoteldirektor einen Antrag auf Einsicht in die Situation der Familie, der an das zuständige Familiengericht weitergeleitet wird.

12. Über den Verlauf jeder Intervention ist ein Bericht zu erstellen, der dem von der Einrichtung geführten Interventionsregister beizufügen ist.

13. Werden die Polizei oder andere befugte Stellen benachrichtigt, so gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten an diese Stellen die einschlägigen Bestimmungen über die Übermittlung personenbezogener Daten an staatliche Stellen.

V. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER PERSON, DIE FÜR DIE VORBEREITUNG DES PERSONALS DES SUBJEKTS AUF DIE ANWENDUNG DER NORMEN VERANTWORTLICH IST, DIE GRUNDSÄTZE DER VORBEREITUNG DIESES PERSONALS AUF DIE ANWENDUNG DER NORMEN UND DIE ART UND WEISE DER DOKUMENTATION DIESER TÄTIGKEIT:

1. Die Normen treten am 23. Juli 2024 in Kraft.

2. Die Standards werden bis zum 31. Juli durch Veröffentlichung auf der Website des Hotels und durch Aushang an der Hotelrezeption, auch in einer gekürzten Version für Kinder, bekannt gemacht.

3. Der Hoteldirektor hat die Mitarbeiter mit dem Inhalt der Standards vertraut zu machen und die Regeln für ihre Anwendung mitzuteilen, was durch zusätzliche Übersendung des Textes per E-Mail erfolgt, und zwar für alle Mitarbeiter innerhalb von 14 Tagen nach Einführung der Standards und jedes Mal, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt oder mit neuen Aufgaben betraut wird, die Kinder betreffen.

4. Die Mitarbeiter des Hotels haben die Kenntnisnahme der Unternehmensdokumentation und der darin enthaltenen Regelungen zur Anwendung von Schutzmaßnahmen gegen drohende Sexualstraftaten und zum Schutz von Minderjährigen durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung schriftlich zu bestätigen.

5. Der Hoteldirektor ist für die Schulung des Hotelpersonals in der Anwendung der Jugendschutznormen und der Verfahren des Unternehmens verantwortlich, insbesondere in Bezug auf:

a. die Notwendigkeit, auf ungewöhnliche oder verdächtige Situationen, in denen ein Verdacht auf Kindesmissbrauch besteht, zu reagieren und diese unverzüglich einem Vorgesetzten zu melden;

b. wie mit Minderjährigen zu kommunizieren ist und welche Verhaltensweisen verboten sind.

6. Die unter Nummer 5 genannte Schulung wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, durchgeführt; die Teilnahme an der Schulung wird durch eine persönliche Anwesenheitsliste bestätigt.

7. Mindestens alle zwei Jahre bewertet das Unternehmen die Standards, um sicherzustellen, dass sie an die aktuellen Bedürfnisse angepasst sind und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Die Ergebnisse der Bewertung werden schriftlich festgehalten.

8. Im Hotel wird ein internes Register über bekannt gewordene oder gemeldete Vorfälle oder Ereignisse, die das Wohlergehen eines Minderjährigen gefährden, angelegt und aufbewahrt, für dessen Führung der Hotelmanager verantwortlich ist.

Vorstand

Lieber junger Gast,

wir freuen uns, Sie in unserem Hotel begrüßen zu dürfen! Deine Sicherheit und dein Wohlbefinden sind für uns von größter Bedeutung. Im Folgenden finden Sie die Regeln, die uns helfen, auf Sie und andere junge Gäste aufzupassen. Bitte lies sie sorgfältig durch.

I. Wir sorgen uns um deine Sicherheit auf dem Hotelgelände

- Versuche dich immer in Begleitung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten im Hotel zu bewegen.

- Du darfst bestimmte Bereiche nur in Anwesenheit deiner Eltern oder deines Vormunds benutzen, zum Beispiel den Fitnessraum, das Schwimmbad, die Sauna und den Wellnessbereich.

- Wenn du dich verlaufen hast oder Hilfe brauchst, melde dich bitte beim nächsten Hotelmitarbeiter, z. B. an der Rezeption. Unsere Mitarbeiter tragen Geschäftskleidung und Namensschilder, damit Sie sie leicht erkennen können.

- Orte, die Sie kennen sollten: Notausgänge, Rezeption, Restaurant.

- Denken Sie daran, dass niemand Sie verletzen, anschreien, beschimpfen, schubsen, schlagen, stoßen, demütigen oder in Verlegenheit bringen darf, z. B. durch seine Nacktheit. Wir sagen NEIN zu jeder Form von Gewalt.

II. Seien Sie vorsichtig

- Bewahren Sie Ihre Zimmerkarte immer an einem sicheren Ort auf und geben Sie sie nicht an andere Personen weiter.

- Öffne die Tür nicht für Fremde. Wenn jemand an deine Tür klopft und du dir nicht sicher bist, wer es ist, frage zuerst deine Eltern oder rufe die Rezeption an.

- Wenn ein Fremder versucht, mit dir zu sprechen oder dir etwas anzubieten, informiere sofort deine Eltern oder einen Hotelangestellten.

- Niemand darf ohne deine Erlaubnis und die deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten Fotos von dir machen.

- Benutze den Pool immer in Anwesenheit von Erwachsenen. Unsere Rettungsschwimmer sind für deine Sicherheit da.

- Betritt den Saunabereich nicht ohne deine Eltern/Erziehungsberechtigten !!! Du darfst die Sauna nur zu den angegebenen Zeiten benutzen. Die Benutzung der Sauna ist ein intimer Vorgang und sollte in einer angenehmen Umgebung stattfinden. So wie Kinder nicht Zeuge von Nacktheit werden sollten, so sollten sich auch Saunabesucher nicht durch die Anwesenheit von Kindern belästigt fühlen.

- Laufen Sie nicht im Hotel herum. Das Laufen um den Pool ist besonders gefährlich, da man ausrutschen könnte. Wenn Sie in den Gängen, auf den Treppen, im Restaurant oder auf der Terrasse rennen, gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Personen in der Umgebung.

III. Sichere Nutzung des Internets

- Wenn du das Wi-Fi des Hotels benutzt, denke daran, sicher im Internet zu sein.

- Gib deine persönlichen Daten nicht weiter und informiere deine Eltern, wenn dich etwas beunruhigt.

IV. Respektiere andere Menschen im Hotel

- Sei immer höflich und respektvoll gegenüber anderen Gästen und dem Hotelpersonal.

- Sei freundlich zu anderen Kindern, die im Hotel wohnen. Benutze das Spielzimmer in Harmonie mit anderen.

- Versuchen Sie, Ihr Zimmer und das Hotelgelände sauber zu halten.

V. Probleme melden

- Wenn dich etwas beunruhigt oder etwas Schlimmes passiert, sage es sofort deinen Eltern, Erziehungsberechtigten oder dem Hotelpersonal.

- Melde uns, wenn anderen Kindern Schaden zugefügt wird.

- Habt keine Angst, über eure Gefühle und Erfahrungen mit Missbrauch zu sprechen.

VI. Erinnere dich an

Wir sind hier, um dir zu helfen und deinen Aufenthalt sicher und angenehm zu gestalten. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden, per Telefon +48 91 327 55 00 oder per E-Mail recepcja@hotelglar.pl

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

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