Parkhausordnung

Anreise 01 11- 2024
Abreise 02 11- 2024

• Mit der Einfahrt in die Tiefgarage erklärt sich der Benutzer des Fahrzeugs mit der vorliegenden Parkordnung einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

• Der Hotelparkplatz besteht aus separaten oberirdischen Parkplätzen und Plätzen in der Tiefgarage.

• Das Parken wird nach der angegebenen Preisliste berechnet. Für Hotelgäste wird eine Tagesgebühr auf dem Parkplatz erhoben.

• Bei Nichtzahlung der Gebühr kann das Hotel alle Maßnahmen ergreifen, um den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages zu dokumentieren und den fälligen Betrag auf der Grundlage der allgemeinen Vorschriften einzufordern.

• Bei dem oberirdischen Parkplatz handelt es sich um einen überwachten, unbewachten Parkplatz. Der Parkplatz in der Tiefgarage ist ein überwachter, bewachter Parkplatz.

• Die Benutzer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parken, mit Ausnahme der als reserviert gekennzeichneten Plätze. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der für das Parken vorgesehenen Plätze ist nicht gestattet.

• Es ist verboten, Fahrzeuge auf den für Behinderte vorgesehenen Parkplätzen abzustellen, es sei denn, man ist im Besitz eines gültigen Parkausweises gemäß Art. 8 Abs. 3 des Verkehrsgesetzes, der sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht ist.

• Das auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeug muss mit abgestelltem und verriegeltem Motor abgestellt werden.

• Der Benutzer des Fahrzeugs haftet für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, einschließlich der Verschmutzung des Parkplatzes.

• Der Benutzer haftet für Schäden, die von den ihn begleitenden Personen verursacht werden.

• Es ist strengstens untersagt, in Fahrzeuge einzusteigen, die brennbare, ätzende, explosive oder ähnliche Materialien und Stoffe transportieren, die eine Gefahr für Personen und Sachen darstellen können.

• Auf dem Gelände des Parkplatzes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h und es gelten die Verkehrsregeln gemäß dem Gesetz vom 20. Juni 1997, Verkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2005, Nr. 108, Pos. 908 mit Änderungen).

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